Hauskrankenpflege
Die Pflege von Kranken muss nicht unbedingt im Krankenhaus oder im
Pflegeheim erfolgen.
Häusliche Pflege kann Grundpflege und Behandlungspflege oder auch die Haushaltshilfe umfassen.
Häusliche Pflege wird auch ambulante Pflege genannt und findet im häuslichen Bereich (eigene Wohnungen, Betreuten Wohnen, Wohngemeinschaften oder anderen Wohnformen) des zu Pflegenden statt. Diese Gastrolle in der Häuslichkeit eines Menschen ist das Besondere an der Häuslichen Pflege. Der Gepflegte bzw. seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst.
Grundpflege:
Leistungen der Grundpflege umfassen alle Pflegerischen Maßnahme am Menschen, sowie die Hauswirtschaftliche Versorgung. Die Leistungen der Grundpflege gliedern sich auf in den Pflegestufen 1, 2, 3und 3+. Die Leistungen werden nach den vorgegebenen Leistungskomplexen mit den Pflegekassen abgerechnet. Sie können aber auch von privat, finanziert werden.
Art und Umfang unseres Service richten sich nach den Stufen der Pflegebedürftigkeit.
- Wie oft benötigt jemand täglich Hilfe bei Tätigkeiten der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?
- Wie oft wöchentlich wird Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt?
- Wie hoch ist der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, für Hilfestellungen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt?
- Wie viel Zeit davon entfällt im täglichen Durchschnitt auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?
Behandlungspflege:
Leistungen der Behandlungspflege, sind ärztlich delegierte Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen. Unter Behandlungspflege versteht man u.a. Leistungen wie Injektionen, Medikamentengaben, Verbandswechsel, Wundbehandlungen, Blutzucker und Blutdruckmessungen. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen bei entsprechenden Diagnosen übernommen. Sie können aber auch von Patienten privat, also direkt finanziert werden.
Ziel der Grund- und Behandlungspflege:
- Versorgung eines Menschen in seiner häuslichen Umgebung durch den Pflegedienst, um das Verbleiben in den "eigenen vier Wänden" zu ermöglichen
- Durch aktivierende Pflege soll eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation erreicht werden bzw. ein voranschreitender Verlust von Ressourcen vermieden werden.
- Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhaus- oder Heimaufenthalten
- Erhaltung der Mobilität und damit Erhalt der sozialen Kontakte
- Entlastung von Pflegenden Angehörigen




